Gerichtsverwertbare psychologische Gutachten auf wissenschaftlicher Grundlage. Meine Begutachtungen orientieren sich an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (3. Aufl. 2025) sowie an den Qualitätsstandards nach Salzgeber.

Wissenschaftlich fundierte, gerichtsverwertbare Gutachten in familienrechtlichen, forensischen und klinischen Fragestellungen. Jede Begutachtung folgt den aktuellen Qualitätsstandards und der einschlägigen Rechtsprechung.
Sorgerecht und elterliche Sorge, Umgangsregelungen, Erziehungsfähigkeit, Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB), Bindungsdiagnostik, Fremdunterbringung (§1631b BGB). Begutachtung nach Salzgeber-Leitlinien und Mindestanforderungen im Kindschaftsrecht.
Schuldfähigkeitsbegutachtung (§§20/21 StGB), Glaubhaftigkeitsbeurteilung, Prognosegutachten nach §63/§64 StGB, Risikobeurteilung und Kriminalprognose, Gefährlichkeitsprognosen.
Persönlichkeitsdiagnostik, psychopathologische Befunderhebung, differentialdiagnostische Abklärung, Traumafolgestörungen und Beurteilung psychischer Störungen im rechtlichen Kontext.
FACS-basierte Emotionsanalyse, nonverbale Kommunikationsanalyse, Aussageverhaltensanalyse und Glaubhaftigkeitsbeurteilung mittels SCAnS-Methodik.
Fachpsychologische Stellungnahmen zu vorliegenden Gutachten, Ergänzungsgutachten bei veränderten Umständen, mündliche Anhörungen vor Gericht.
Beratung von Familiengerichten, Jugendämtern, Rechtsanwaltskanzleien und forensisch-klinischen Einrichtungen zu gutachterlichen und diagnostischen Fragestellungen.
Meine sachverständige Arbeit orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen und Qualitätsstandards der relevanten Fachgesellschaften und des Bundesministeriums der Justiz.
Begutachtungen gemäß der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht" (AG Familienrechtliche Gutachten, 3. Aufl. 2025, BMJ/BRAK/BDP).
Orientierung am Standardwerk von Salzgeber (8. Aufl. 2024, C.H. Beck) — dem Referenzwerk für rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen im Familienrecht.
Klare Darstellung des diagnostischen Vorgehens, Hypothesenbildung und -prüfung, nachvollziehbare Schlussfolgerungen und Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung.
Integration von Einzelexploration, Interaktionsbeobachtung, Hausbesuchen, psychodiagnostischen Verfahren und Aktenanalyse in einem systematischen Begutachtungsprozess.
Einsatz wissenschaftlich validierter psychodiagnostischer Verfahren unter Berücksichtigung aktueller Testgütekriterien und Normierungen.
Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes in Entwicklungspsychologie, Familienpsychologie, Bindungsforschung und forensischer Psychologie.
Systematische Prüfung der Kindeswohlkriterien: Förderkompetenz, Bindungstoleranz, Kooperationsbereitschaft, Kontinuität und Kindeswille gemäß der Rechtsprechung des BGH und BVerfG.
Kontinuierliche fachliche Qualifizierung in familienrechtlicher und forensischer Begutachtung, Diagnostik und aktueller Rechtsprechung.
Psychologischer Sachverständiger mit zwei Masterabschlüssen und Promotionsvorhaben in der medizinischen Psychologie. Nach dem Studium der Klinischen Psychologie an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien und dem Master in Communication, Behaviour & Credibility Analysis an der Manchester Metropolitan University (in Kooperation mit der Emotional Intelligence Academy / EIA Group) verfüge ich über eine fundierte Doppelqualifikation in klinisch-psychologischer Diagnostik und wissenschaftlicher Verhaltensanalyse. Derzeit promoviere ich an der Universität Ulm im Fach Medizinische Psychologie (Dr. biol. hum.). Mein Schwerpunkt liegt auf der sachverständigen Tätigkeit im Familienrecht, in der Forensik und im klinischen Bereich.
Der Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Schweigepflicht haben in der sachverständigen Tätigkeit höchste Priorität.
Als psychologischer Sachverständiger unterliege ich der strafrechtlich geschützten Schweigepflicht gemäß §203 StGB. Alle im Rahmen der Begutachtung erhobenen Informationen werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich im Rahmen des gerichtlichen Auftrags.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO, BDSG). Betroffene werden gemäß Art. 13/14 DSGVO über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert.
Gutachterliche Unterlagen werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verwahrt und nach Fristablauf datenschutzkonform vernichtet. Die Aufbewahrung erfolgt in gesicherten, verschlüsselten Systemen.
Begutachtete Personen haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten gemäß den Vorgaben der DSGVO — im Rahmen der prozessualen Möglichkeiten.
Für Gutachtenaufträge, Stellungnahmen oder fachliche Beratung wenden Sie sich bitte direkt an mich. Aufträge werden ausschließlich von Gerichten, Rechtsanwälten und Institutionen entgegengenommen.
Sören Al-Roubaie, MSc MSc
Psychologischer Sachverständiger
Deutschland
E-Mail: gutachten@psylogia.de
Telefon: +49 (0) 000 000 00-0
Bitte übermitteln Sie mit Ihrer Anfrage den Beweisbeschluss oder eine kurze Fallbeschreibung sowie die gerichtliche Fragestellung. Die Vergütung richtet sich nach dem JVEG.
Bitte übermitteln Sie über dieses Formular keine sensiblen Falldaten. Für die Übermittlung vertraulicher Unterlagen nutzen Sie bitte den postalischen Weg oder eine verschlüsselte E-Mail-Verbindung.
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